Jungangler

30. August 2020 - "Käppels Floßteiche"

Das einizige Jugendangeln im Jahr 2020

Wir waren froh, dass wir überhaupt ein Jugendangeln durchführen zu können. Dieses Jugendangeln nutzten wir auch um es mit einem Schnupperangeln zu verbinden. Drei junge Angler konnten gewonnen werden und traten unserem Verein bei. Ausgesucht hatten wir uns die Teichanlage, damit unsere kleinen und grösseren Angler die Chance hatten, in der kurzen Zeit etwas zu fangen. Dies ist dann auch jedem gelungen und natürlich ist die Freude gross gewesen, wenn etwas am Haken hing. Nicht nur das Angeln war ein Highligth, sondern es war einfach nur schön, dass man sich mal wieder treffen konnte. Die Käppels Floßteiche haben bei allen einen sehr guten Eindruck hinterlassen und wir wollen dort wieder einmal ein Angeln durchführen.

26. Mai 2019 - Spinnangeln an der Talsperre Pöhl

Mit der Spinnrute ging es einige Kilometer am Ufer der Talsperre Pöhl entlang, um vieleicht einen kapitalen Raubfisch zu fangen. Petri hatte anfangs kein einsehen für unsere jungen Angler und es wollte kein Fisch beissen. Erst gegen 10.30 Uhr gab es den ersten Biss eines Barsches. Dann konnten noch drei weitere ans Ufer gelandet werden. Bei herrlichem Wetter vergingen die paar Stunden sehr schnell und es war schön mal wieder gemeinsam zu angeln und die Natur zu geniessen.

Unsere Jugendgruppe wird geleitet von Marcel Stark. Er und die Kinder kennen sich schon eine geraume Zeit und sie haben schon viele gemeinsame Stunden an Gewässern und auch an der Schulbank verbracht.

Jetzt in den Wintermonaten wird 14tägig am Donnerstag von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Vereinszimmer der Gaststätte "Turnhalle" Ellefeld Angeltheorie gelehrt. Unsere Absicht ist es, die Jugendlichen doch etwas besser auf die in Zukunft anstehenden Fischereiprüfungen vorzubereiten. Es ist zwar so, dass die Jugendlichen keinen Lehrgang benötigen, aber so werden sie doch besser vorbereitet, wie wenn sie die Themen zu Hause lernen oder auch nicht lernen. Wir denken schon, dass sie dadurch besser auf die Prüfung vorbereitet sind und auch selbst erkennen, wo sie Defizite haben.

Mit Beginn der Angelsaison ist geplant, dass jeden letzten Sonntag im Monat ein Jugendangeln statt findet. Der heiße Kampf, um den dicksten Fisch kann dann wieder los gehen. Meist ist ja dann auch so, dass sich der ganze Verein am angesagten Angelgewässer trifft und wenn es nur um die Versorgung der Jungangler geht.

Mein Kind will angeln, was ist zu beachten?

- unter 9 Jahren

Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines voll- jährigen Anglers beteiligt werden.

Ein Kind unter 9 Jahren kann keinen Erlaubnisschein oder Jugendfischereischein erhalten. Jedoch muss der erwachsene Angler, bei dem das Kind mitangelt, über einen gültigen Fischereischein und Erlaubnisschein für das Gewässer verfügen.

Das Kind unter 9 Jahren darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten.

Der erwachsenen Angler, bei dem das Kind mitangelt, muss eine Person sein, die im vollem Umfang Autorität über das Kind besitzt. Sie muss jederzeit eingreifen können und darf sich nicht vom Angelplatz entfernen.

 

- Kinder bzw. Jugendliche zwischen 9 und 16 Jahren

Dem Jugendlichen kann durch die Fischereibehörde ein Jugend-fischereischein ohne Fischerei- prüfung erteilt werden. Er darf nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln gehen, es sei denn, der Jugendliche ist seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Angelverein.

Das Kind bzw. der Jugendliche benötigt zum Angeln einen gültigen Erlaubnisschein. Die Aufsichts- person (volljähriger Fischereischeininhaber) benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst das Angeln ausübt.

 

- Jugendliche ab 14 Jahren

Mit Vollendung des 14. Lebensjahres kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung (als Sachkundenachweis) teil- nehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur Prüfung kann entfallen, wenn der Jugendliche bereits seit 2 Jahren in einem Angelverein organisiert ist.

Unter der weiteren Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines oder einer sonstigen Nutzungsberechtigung für das jeweilige Angelgewässer kann er damit alleine ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln.

 

- Jugendliche ab 16 Jahren

Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr besteht Fischereischeinpflicht, so dass ein Jugendlicher auch unter Aufsicht eines erwachsenen Anglers nur noch angeln darf, wenn er selbst die Fischereiprüfung als Sachkunde- nachweis bestanden hat sowie im Besitz eines Erlaubnisscheines ist. Deshalb sollte rechtzeitig an die Teilnahme an einem Vorberei- tungslehrgang mit anschließender Fischereiprüfung gedacht werden.

Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur Prüfung kann entfallen, wenn der Jugendliche seit 2 Jahren in einem Angelverein organisiert ist.

Quelle: LVSA

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